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Kaufbegleitung
…für mehr Sicherheit

„Bei der Kaufbegleitung kam heraus, dass die Gaube im Dachgeschoss und der Wintergarten nicht genehmigt waren. Auch die Angabe der Wohnfläche, die der private Verkäufer mitgeteilt hatte, stimmte nicht. Frau Stolzenberg gab uns die richtigen Argumente an die Hand, der Kaufpreis ist nach unten angepasst worden.“

Erfahrungen Christof B. aus Pulheim

Sie haben ein Objekt in Aussicht – von PRIVAT oder einem MAKLER?

 

Sie stehen unter DRUCK – sind unsicher und unerfahren, denn eine Immobilie kauft man ja nicht jeden Tag. Wir begleiten Sie gerne, damit Sie Ihre zukunftsträchtige Kaufentscheidung nicht schon nach kurzer Zeit bereuen.

 

Was bedeutet Kaufbegleitung?

 

Wir stimmen den Rahmen dieser Begleitung mit Ihnen ab: Denn so individuell Immobilien und Ihre Ortsgegebenheiten sind, so unterschiedlich sind unsere Hilfestellungen für Sie.

 

Unsere Leistungen

 

  • ein gemeinsamer Besichtigungstermin – mit Feuchtigkeitsmessungen oder Prüfung der tatsächlichen Wohnfläche
  • Check aller vorhandenen objektspezifischen Unterlagen
  • Besorgung fehlender Objektunterlagen, beispielsweise für die Finanzierung oder bei geplantem Umbau/Ausbau
  • Überprüfung aller Angaben des Grundbuches, der Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bezug auf die gezeigte Immobilie, inkl. PKW  Plätzen und Kellerräumen – damit Sie auch das kaufen, was Sie besichtigt haben
  • Prüfung der Genehmigung aller Auf-, An- und Umbauten
  • Prüfung von Wohngeldabrechnungen bei Eigentumswohnungen auf Plausibilität
  • Erläuterungen zur Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung, Grundbucheintragungen, vorhandene Miet-/Pachtverhältnisse
  • Prüfung der Kaufpreishöhe in Bezug auf den Sachwert der Immobilie

Feedback unserer Kunden

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Herr Schneider aus Köln

„Wir waren froh über die sachliche und neutrale Begleitung von Frau Stolzenberg, sie erläuterte uns genau die Bedeutung sowie die Vor-/Nachteile eines „Grundstücks im WEG“. Der Makler des Verkäufers hatte uns nicht erklärt, dass uns das Grundstück des Hauses dann nicht gehört, denn es hat kein eigenes Grundbuch. Nachdem wir nun informiert waren, konnten wir uns trotzdem guten Gewissens für das Objekt entscheiden und haben ein schönes Zuhause gefunden.“

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Familie Neubauer

„Frau Stolzenberg hat bei der Prüfung der Teilungserklärung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung festgestellt, dass der Kellerraum, der zur Wohnung gehört, ein ganz anderer ist als der, den der Makler des Verkäufers uns gezeigt hatte. Das war unser Glück, denn der richtige Kellerraum lag viel näher zur Eigentumswohnung und war sogar noch größer. Da wir von einem Haus in eine Wohnung umzogen, war das ´ für uns sehr wichtig.“

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Emma I. aus Pulheim

„Nach Besichtigung, Überprüfung der Wohngeldabrechnung und der Protokolle hatte Frau Stolzenberg einige Bedenken und dazu geraten, dass wir mit dem Verwalter ein gemeinsames Gespräch führen. Das war sehr aufschlussreich, denn es kam zu Tage, dass einige Bereiche des Kellers erhebliche Feuchtigkeit aufwiesen, zudem gab es in der Abrechnung einige Unklarheiten. Heute bin ich froh, dass ich vom Verkauf Abstand genommen habe.“